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Rechtsprechung
   LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 Ta BV 52/92   

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LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 Ta BV 52/92 (https://dejure.org/1992,2772)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.09.1992 - 4 Ta BV 52/92 (https://dejure.org/1992,2772)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. September 1992 - 4 Ta BV 52/92 (https://dejure.org/1992,2772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 76 Abs. 2 i.V. mit ArbGG § 98, BetrVG §§ 84 ff.
    Einigungsstelle wegen Beschwerde von Arbeitnehmerinnen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbGG § 98 ; BetrVG § 76 Abs. 2 §§ 84 § 85 Abs. 2
    Einigungsstelle: Voraussetzungen der Bildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1994, 96 (Ls.)
  • DB 1993, 1248
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 15.07.1991 - 4 TaBV 27/91

    Einigungsstelle: Anzahl der Mitglieder

    Auszug aus LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92
    Als "Regelbesetzung" für Einigungsstellen wird weitgehend die Zahl von je zwei Beisitzern angesehen (so LAG München in DB 1975, 2457, NZA 1992, 185 und auch die entscheidende Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung: so schon Beschluss vom 16.06.1983 - 4 TaBV 21/83 - siehe auch Beschluss vom 12.06.1990 - 4 TaBV 19/90 -).
  • LAG Schleswig-Holstein, 13.09.1990 - 4 TaBV 19/90

    Betriebsänderung; Regelbesetzung einer Einigungsstelle; Verhandlungen über

    Auszug aus LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92
    Als "Regelbesetzung" für Einigungsstellen wird weitgehend die Zahl von je zwei Beisitzern angesehen (so LAG München in DB 1975, 2457, NZA 1992, 185 und auch die entscheidende Beschwerdekammer in ständiger Rechtsprechung: so schon Beschluss vom 16.06.1983 - 4 TaBV 21/83 - siehe auch Beschluss vom 12.06.1990 - 4 TaBV 19/90 -).
  • LAG Hessen, 06.09.2005 - 4 TaBV 107/05

    Zuständigkeit der Einigungsstelle - Beschwerde - Mobbing

    Mit ihr wird jedoch im Kern gerügt, dass es sich bei allen Beschwerdepunkten um Teile eines umfassenden Mobbingszenarios handele und insoweit eine Gesamtbetrachtung erforderlich sei, bei der nach der Rechtsprechung der erkennenden Kammer (LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26) eine nähere Präzisierung der Beschwerden nicht erforderlich sei und der Vorbehalt des Vorliegens eines Rechtsanspruchs (§ 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG) nicht greife.

    Vielmehr muss auch bestimmbar sein, welche konkreten Umstände oder Verhaltensweisen Anlass der Rüge sein sollen (LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 a.a.O., zu II b cc, c; GK-BetrVG-Wiese 7. Aufl. § 85 Rz 9; Hess in Hess/ Schlochauer/Worzalla/Glock BetrVG 6. Aufl. § 85 Rz 9 a; HaKo-BetrVG-Lakies § 85 Rz 6).

    Nach der Rechtsprechung der Kammer (etwa LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 a.a.O., zu II b bb; 08. Dezember 1992 a.a.O., zu II 1 b; 07. Dezember 2004 - 4 TaBV 133/04 - n.v., zu II 2 b (1)) ist dieser Grundsatz zur Vermeidung eines Leerlaufs des Mitbestimmungsrechts nach § 85 BetrVG dann einzuschränken, wenn es sich um Ansprüche handelt, die auf regelmäßig nur schwer konkretisierbaren Pflichten des Arbeitgebers beruhen, insbesondere auf dessen Fürsorgepflicht oder auf den Gleichbehandlungsgrundsatz.

  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 7 TaBV 29/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Arbeitnehmerbeschwerde

    Gegenstand der Beschwerde sind insoweit Belastungen tatsächlicher Art. Diese können Gegenstand eines Einigungsstellenverfahrens nach § 85 Abs. 2 BetrVG sein (LAG Hessen v. 15.09.1992, 4 TaBV 52/92 - NZA 1994, 96; LAG Düsseldorf v. 21.12.1993, 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994, 767; LAG Hamm v. 21.08.2001, 13 TaBV 78/01 - NZA-RR 2002, 139; LAG Sachsen v. 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03; LAG Hamm v. 05.10.2009 - 10 TaBV 63/09 -, Rn. 44, juris).
  • LAG Hamm, 05.10.2009 - 10 TaBV 63/09

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    K3 vom 08.02.2009 sind insoweit Belastungen tatsächlicher Art. Diese können Gegenstand eines Einigungsstellenverfahrens nach § 85 Abs. 2 BetrVG sein (LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92 - NZA 1994, 96; LAG Düsseldorf, 21.121.1993 - 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994, 767; LAG Hamm, 21.08.2001 - 13 TaBV 78/01 - NZA-RR 2002, 139; LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03 -).

    Im Übrigen ist eine Einigungsstelle nach § 98 Abs. 1 ArbGG jedenfalls dann zu bilden, wenn zweifelhaft ist, ob der vom Arbeitnehmer vorgetragene Beschwerdegrund rechtlicher oder tatsächlicher Art ist (LAG Hessen, 15.09.1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Rn. 26; LAG Baden-Württemberg, 13.03.2000 - 15 TaBV 4/99 - AiB 2000, 760; LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2008 - 7 TaBV 60/07 - Fitting, a.a.O., § 85 Rn. 13; Däubler/Kittner/Klebe/Buschmann, BetrVG, 11. Aufl., § 85 Rn. 15 a; ErfK/Kania, 9. Aufl., § 85 BetrVG Rn. 5; Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl., § 85 Rn. 13).

  • LAG Hessen, 03.04.2007 - 4 TaBV 39/07

    Bestellung einer Einigungsstelle bei der Beschwerde eines Arbeitnehmers gem. § 85

    Nach der ständigen Rechtsprechung der erkennenden Kammer (vgl. etwa LAG Frankfurt/Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26, zu II b bb; 08. Dezember 1992, a.a.O., zu II 1 b; Hess. LAG 06. September 2005 a.a.O., zu B II 1 b) erfasst § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG zur Vermeidung eines Leerlaufs des Mitbestimmungsrechts allerdings nicht Ansprüche, die auf regelmäßig nur schwer konkretisierbaren Pflichten des Arbeitgebers beruhen, insbesondere der Fürsorgepflicht, der Pflicht zur Beachtung billigen Ermessens bei der Ausübung des Direktionsrechts und unter Umständen auch auf dem Gleichbehandlungsgrundsatz.
  • LAG Hamburg, 23.07.2004 - 6 TaBV 3/04

    Wirksamkeit des Spruchs einer Einigungsstelle; Überprüfungskompetenz des

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  • LAG Hessen, 03.03.2009 - 4 TaBV 14/09

    Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Bestellung einer Einigungsstelle

    Insoweit handelt es sich um Rechtsansprüche im weiteren Sinn, die nur schwer justiziabel sind und mit denen regelmäßig auch nicht justiziable Regelungsfragen angesprochen werden, die nicht Gegenstand von Rechtsansprüchen werden können und die im Rahmen eines Einigungsstellenverfahrens nicht selten innerbetrieblich sinnvoller geregelt und geschlichtet werden können als im Rahmen eines Rechtsstreits (LAG Frankfurt am Main 15. September 1992 - 4 TaBV 52/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 26, zu II b bb; 08. Dezember 1992 - 4 TaBV 103/92 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 25, zu II 1 b; Hess. LAG 07. Dezember 2004 - 4 TaBV 133/04 - n.v., zu II 2 b (1); 06. September 2005 - 4 TaBV 107/05 - AuR 2006/173 L, zu B II 1 b; 03. April 2007 a. a. O., zu II 3 b; ähnlich LAG Düsseldorf 21. Dezember 1993 - 8 (5) TaBV 92/93 - NZA 1994/767; LAG Sachsen 06. Februar 2004 - 3 TaBV 33/03 - Juris, zu 4 c, d) .
  • LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle, Anrufung der Einigungsstelle

    Zu Recht betont deshalb das LAG Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 15.09.1992 (Az.: 4 TaBV 52/92, in LAGE Nr. 26 zu § 98 ArbGG 1979), dass eine Zuständigkeit der Einigungsstelle auch dann anzunehmen ist, wenn zweifelhaft oder nicht ganz sicher ist, dass aus dem vom Arbeitnehmer angegebenen Grund für seine Beschwerde ein entsprechender, den Beschwerdegrund beseitigender Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber entspringen kann.
  • LAG Köln, 02.09.1999 - 10 TaBV 44/99

    Einigungsstelle, Beschwerde, offensichtliche Unzuständigkeit

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  • LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/04

    Offensichtliche Unzuständigkeit der betrieblichen Einigungsstelle bei Einlegung

    Zu Recht betont deshalb das LAG Frankfurt am Main in seiner Entscheidung vom 15.09.1992 (Az.: 4 TaBV 52/92, in LAGE Nr. 26 zu § 98 ArbGG 1979), dass eine Zuständigkeit der Einigungsstelle auch dann anzunehmen ist, wenn zweifelhaft oder nicht ganz sicher ist, dass aus dem vom Arbeitnehmer angegebenen Grund für seine Beschwerde ein entsprechender, den Beschwerdegrund beseitigender Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber entspringen kann.
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 24.11.1992 - 4 TaBV 52/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,26789
LAG Köln, 24.11.1992 - 4 TaBV 52/92 (https://dejure.org/1992,26789)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.11.1992 - 4 TaBV 52/92 (https://dejure.org/1992,26789)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. November 1992 - 4 TaBV 52/92 (https://dejure.org/1992,26789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung von Überstunden

Verfahrensgang

  • ArbG Aachen - 5 BV 82/91
  • LAG Köln, 24.11.1992 - 4 TaBV 52/92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 59/88

    Betriebsrat: grober Verstoß des Arbeitgebers gegen Mitbestimmungsrechte

    Auszug aus LAG Köln, 24.11.1992 - 4 TaBV 52/92
    Dies bedeutet allerdings nicht, daß die Kammer dabei an eine Ausschöpfung des Höchstrahmens denkt; das 3un-dasarbeitsgericht hat in einem konkreten Fall ein Ordnungsgeld von 200,-- DM für jeden Fall der Zuwider-handlung als angemessen angesehen (SAG AP Nr. 11 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines

    4 Das Landesarbeitsgericht hat die hiergegen gerichtete Beschwerde des Arbeitgebers mit Beschluss vom 24. November 1992 (- 4 TaBV 52/92 -) rechtskräftig zurückgewiesen.

    aa) Ausgehend von den Entscheidungsgründen des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts Köln vom 24. November 1992 (- 4 TaBV 52/92 -) hat sich der Sachverhalt, der jenem Verfahren zugrunde lag, zwischenzeitlich maßgeblich geändert.

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